Waffenrecht & Altersnachweis
Wir liefern ausschließlich unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
Altersnachweis
Für bestimmte Artikel unseres Sortiments gelten die Vorschriften des deutschen Waffengesetzes. Diese Produkte dürfen ausschließlich an Personen abgegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Zur Überprüfung der Volljährigkeit behalten wir uns vor, vor dem Versand einen geeigneten Altersnachweis anzufordern. Als Nachweis kommen beispielsweise ein Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder ein anderes amtliches Dokument in Betracht. Bitte schwärzen Sie dabei alle Daten, die für die Altersprüfung nicht erforderlich sind.
Hinweis zum Führverbot (§ 42a WaffG)
Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Gegenstände die Vorschriften des § 42a WaffG gelten. Hierzu gehören unter anderem:
- Anscheinswaffen (z. B. bestimmte Softairwaffen),
- Hieb- und Stoßwaffen,
- Einhandmesser,
- feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm,
- Teleskopschlagstöcke.
Das Mitführen dieser Gegenstände in der Öffentlichkeit kann gesetzlich eingeschränkt oder verboten sein.
Ausnahmen
Gesetzliche Ausnahmen bestehen insbesondere:
- bei der Verwendung für Foto-, Film-, Fernseh- oder Theaterproduktionen,
- beim Transport in einem verschlossenen Behältnis,
- wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, beispielsweise im Rahmen der Berufsausübung, der Jagd, der Fischerei, des Sports oder eines anderen gesetzlich anerkannten Zwecks.
Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich über die für Sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die jeweils aktuelle Fassung des Waffengesetzes finden Sie im Bundesrecht.
Das Waffengesetz finden Sie hier : http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/BJNR397010002.html